OLG Celle - Beschluß vom 15.12.1997 (18 W 14/97) - DRsp Nr. 1999/1180
OLG Celle, Beschluß vom 15.12.1997 - Aktenzeichen 18 W 14/97
DRsp Nr. 1999/1180
Die Eltern (Mutter, libanesischer Staatsangehörigkeit, Vater, inzwischen deutscher Staatsangehörigkeit) könne ihrem weiblichen Kind den Vornamen Maha erteilen. Der Vorname Maha gilt im libanesischen Kulturkreis eindeutig als weiblicher Vorname. Er weist auch nach deutschem Sprachgebrauch durch den Endbuchstaben "a" auf einen weiblichen Namensträger hin.