OLG Celle - Beschluß vom 22.05.1998
19 WF 68/98
Normen:
BGB § 1634 a.F.; FGG § 33 ;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 1173
FamRZ 1999, 173

OLG Celle - Beschluß vom 22.05.1998 (19 WF 68/98) - DRsp Nr. 1999/4710

OLG Celle, Beschluß vom 22.05.1998 - Aktenzeichen 19 WF 68/98

DRsp Nr. 1999/4710

Grundsätzlich steht die Androhung eines Zwangsgelds für den Fall der Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsregelung(§ 33 Abs. 1, Abs. 3 FGG) im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Sie setzt - anders als die endgültige Zwangsgeldfestsetzung - nicht voraus, daß ein Verschulden des sorgeberechtigten Elternteils feststeht oder daß eine Zuwiderhandlung bereits erfolgt ist. Die Zwangsgeldfestsetzung hat nicht die Funktion einer Ahndung für begangene Pflichtwidrigkeiten, sie dient vielmehr nur dazu, den Willen des Verpflichteten zu beugen und damit die Befolgung der gerichtlichen Verfügung zu erzwingen.

Normenkette:

BGB § 1634 a.F.; FGG § 33 ;
Fundstellen
FamRZ 1999, 1173
FamRZ 1999, 173