OLG Celle - Beschluß vom 24.08.1995 (17 W 53/95) - DRsp Nr. 1996/3236
OLG Celle, Beschluß vom 24.08.1995 - Aktenzeichen 17 W 53/95
DRsp Nr. 1996/3236
Sieht das Beschwerdegericht im öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahren von der an sich nach § 70cFGG in Verbindung mit den §§ 70m Abs. 3, 69g Abs. 5FGG gebotenen erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen ab, so hat es konkrete Gründe darzulegen, die zu der Annahme rechtfertigen, daß eine Anhörung keine für die zu treffende Entscheidung verwertbaren Erkenntnisse erbringen kann. Die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes reicht zu dieser Begründung im allgemeinen nicht aus.