OLG Celle - Beschluß vom 26.02.1998 (15 W 77/97) - DRsp Nr. 1998/16634
OLG Celle, Beschluß vom 26.02.1998 - Aktenzeichen 15 W 77/97
DRsp Nr. 1998/16634
Eine sinngemäße Anwendung des § 2 Abs. 5ZSEG auf die dem Berufsbetreuer aus der Landeskasse zu gewährende Vergütung mit der Folge einer Begrenzung der zu vergütenden Stunden je Tag auf 10 Stunden ist nicht möglich, weil es an einer Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung des Berufsbetreuers - der einer Berufstätigkeit nachgeht - mit der des Zeugen - der eine staatsbürgerliche öffentlich-rechtliche Verpflichtung erfüllt - fehlt.