OLG Celle - Beschluß vom 26.02.1998
15 W 77/97
Normen:
BGB § 1836 Abs. 2, § 1835 Abs. 4 ; ZSEG § 2 Abs. 5 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 1534
NiedersRpfl 1998, 180

OLG Celle - Beschluß vom 26.02.1998 (15 W 77/97) - DRsp Nr. 1998/16634

OLG Celle, Beschluß vom 26.02.1998 - Aktenzeichen 15 W 77/97

DRsp Nr. 1998/16634

Eine sinngemäße Anwendung des § 2 Abs. 5 ZSEG auf die dem Berufsbetreuer aus der Landeskasse zu gewährende Vergütung mit der Folge einer Begrenzung der zu vergütenden Stunden je Tag auf 10 Stunden ist nicht möglich, weil es an einer Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung des Berufsbetreuers - der einer Berufstätigkeit nachgeht - mit der des Zeugen - der eine staatsbürgerliche öffentlich-rechtliche Verpflichtung erfüllt - fehlt.

Normenkette:

BGB § 1836 Abs. 2, § 1835 Abs. 4 ; ZSEG § 2 Abs. 5 ;
Fundstellen
FamRZ 1998, 1534
NiedersRpfl 1998, 180