OLG Celle - Beschluß vom 27.03.1995
17 WF 44/95
Normen:
BGB § 1566 Abs. 1, § 1567 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1996, 804

OLG Celle - Beschluß vom 27.03.1995 (17 WF 44/95) - DRsp Nr. 1997/1420

OLG Celle, Beschluß vom 27.03.1995 - Aktenzeichen 17 WF 44/95

DRsp Nr. 1997/1420

Das Trennungsjahr im Sinne des § 1566 Abs. 1 BGB wird nicht durch einen Versöhnungsversuch der Parteien nicht unterbrochen (§ 1567 Abs. 2 BGB). Leben die Ehegatten getrennt im Sinne des § 1567 Abs. 1 BGB, so stellt ein einmalig im Trennungsjahr vollzogener Geschlechtsverkehr keinen Grund dar, eine Versöhnung anzunehmen, wenn diese von den Ehegatten bestritten wird.

Normenkette:

BGB § 1566 Abs. 1, § 1567 Abs. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 1996, 804