OLG Celle - Beschluß vom 27.03.1995 (17 WF 44/95) - DRsp Nr. 1997/1420
OLG Celle, Beschluß vom 27.03.1995 - Aktenzeichen 17 WF 44/95
DRsp Nr. 1997/1420
Das Trennungsjahr im Sinne des § 1566 Abs. 1BGB wird nicht durch einen Versöhnungsversuch der Parteien nicht unterbrochen (§ 1567 Abs. 2BGB). Leben die Ehegatten getrennt im Sinne des § 1567 Abs. 1BGB, so stellt ein einmalig im Trennungsjahr vollzogener Geschlechtsverkehr keinen Grund dar, eine Versöhnung anzunehmen, wenn diese von den Ehegatten bestritten wird.