OLG Celle - Beschluß vom 30.06.1997 (18 W 2/97) - DRsp Nr. 1999/9658
OLG Celle, Beschluß vom 30.06.1997 - Aktenzeichen 18 W 2/97
DRsp Nr. 1999/9658
Ein Erbenermittler, der vom Nachlaßpfleger bevollmächtigt ist, kann grundsätzlich Auskunft über die Eheschließenden aus den Personenstandsbüchern verlangen. Dagegen hat er keinen Anspruch auf Auskunft zu den Angaben über die Eltern der Eheschließenden und deren eheliche Kinder im Heiratseintrag.