OLG Celle - Urteil vom 03.03.1995 (15 UF 222/94) - DRsp Nr. 1996/29136
OLG Celle, Urteil vom 03.03.1995 - Aktenzeichen 15 UF 222/94
DRsp Nr. 1996/29136
Enthält eine Auskunftsklage nach § 254ZPO, mit der eine Auskunft über den Bestand des Endvermögens nach § 1379BGB begehrt wird, nur die Ankündigung, daß nach Erteilung der Auskunft ein Zahlungsantrag nach § 1378BGB gestellt werden wird, so unterbricht die Auskunftsklage nicht die Verjährung nach § 209BGB, weil sie keine echte Stufenklage darstellt.