OLG Celle - Urteil vom 11.12.1992
15 UF 113/92
Normen:
ZPO § 345, § 513 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1993, 1120

OLG Celle - Urteil vom 11.12.1992 (15 UF 113/92) - DRsp Nr. 1994/8323

OLG Celle, Urteil vom 11.12.1992 - Aktenzeichen 15 UF 113/92

DRsp Nr. 1994/8323

Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlußurteil nicht mehr berührt werden kann. Verlangen Kläger und Beklagter wechselseitig die Abänderung eines Titels über wiederkehrende Leistungen, kann der Klage oder der Widerklage nicht durch Teilurteil ganz oder teilweise stattgegeben werden. Ergeht das Teilurteil zu Unrecht und wird durch 2. Versäumnisurteil entschieden, so ist die Berufung gegen das 2. Versäumnisurteil zulässig, weil in diesem Fall keine echte Säumnis vorliegt.

Normenkette:

ZPO § 345, § 513 Abs. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 1993, 1120