OLG Celle - Urteil vom 26.09.1983 (2 Ss 209/83) - DRsp Nr. 1996/4389
OLG Celle, Urteil vom 26.09.1983 - Aktenzeichen 2 Ss 209/83
DRsp Nr. 1996/4389
»Der Vater eines nichtehelichen Kindes gilt ohne Rücksicht auf seine finanziellen Verhältnisse jedenfalls insoweit als leistungsfähig i.S. des § 170bStGB, als ihm für das Kind Kindergeld gewährt wird oder er es unterläßt, durch Antragstellung usw. die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld zu schaffen.«