OLG Celle - Urteil vom 27.04.1993 (18 UF 252/92) - DRsp Nr. 1994/8311
OLG Celle, Urteil vom 27.04.1993 - Aktenzeichen 18 UF 252/92
DRsp Nr. 1994/8311
Der Schuldner ist nicht gezwungen bei einer drohenden Vollstreckung Vollstreckungsgegenklage zu erheben nach § 767ZPO, sondern er kann bereits dann, wenn die ernsthafte Möglichkeit einer ungerechtfertigten Vollstreckung aus einem Titel besteht, Klage auf Herausgabe des Titels erheben.