OLG Dresden - Urteil vom 19.12.1996 (16 U 670/95) - DRsp Nr. 1997/5456
OLG Dresden, Urteil vom 19.12.1996 - Aktenzeichen 16 U 670/95
DRsp Nr. 1997/5456
1. Die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage sind als besondere Ausprägung des Prinzips von Treu und Glauben als übergesetzlicher Rechtssatz allen Rechtsordnungen immanent. Sie sind deshalb auch auf Sachverhalte anwendbar, die sich vor dem Beitritt der neuen Bundesländer auf dem Gebiet der damaligen DDR abgespielt haben.2. Hat eine Mutter ihr Hausanwesen gegen Übernahme der Verbindlichkeiten auf ihren Sohn und die Schwiegertochter übertragen in der den Beteiligten bekannten Erwartung, das Haus werde auf Dauer als Familienheim erhalten bleiben, so kann sie im Fall der Scheidung der Ehe ihres Sohnes den Hälfteanteil der Schwiegertochter nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zurückfordern.