»... Nach den vom BGH ausdrücklich gebilligten Grundsätzen der Düsseldorfer Tabelle ist die Kl. an den .. Einkünften des Bekl. mit einem 3/7-Anteil bezüglich des Arbeitseinkommens (BGH, FamRZ 1981, 241; 1981, 442; 1981, 1165; Lohmann, Neue Rechtsprechung des BGH zum Familienrecht, 4. Aufl., S. 70) und mit einem Hälfteanteil bezüglich des Renteneinkommens (BGH. FamRZ 1982, 894; 1984, 662) zu beteiligen. ...
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