OLG Düsseldorf vom 16.12.1987
4 WF 252/87
Normen:
BGB § 1361b;
Fundstellen:
FamRZ 1988, 410
LSK-FamR/Fischer, § 1361b BGB LS 25

OLG Düsseldorf - 16.12.1987 (4 WF 252/87) - DRsp Nr. 1994/9100

OLG Düsseldorf, vom 16.12.1987 - Aktenzeichen 4 WF 252/87

DRsp Nr. 1994/9100

Ob die Zahlung einer Vergütung für die Benutzung der Ehewohnung der Billigkeit entspricht, kann i.d.R. nur in Verbindung mit der Unterhaltsfrage entschieden werden. Besteht ein Unterhaltsanspruch des die Wohnung nutzenden Ehegatten, dann bietet es sich an, die Wohnungsüberlassung als Teil der Unterhaltsgewährung zu werten, so daß eine gesonderte Vergütung für die Nutzung nicht in Betracht kommt.

Normenkette:

BGB § 1361b;

Hinweise:

Vgl. auch die oben in den Vorbemerkungen zitierte Rechtsprechung in den Fällen des Miteigentums beider Eheleute an einer Wohnung.

Fundstellen
FamRZ 1988, 410
LSK-FamR/Fischer, § 1361b BGB LS 25