Zur Möglichkeit einer Zweitausbildung nach einem Wechsel des Ausbildungszieles bei unterwertiger Erstausbildung bzw. Fehleinschätzung der Begabung des Kindes vgl. noch eingehender LSK-FamR, § 1610 LS 57. Vgl. im übrigen LSK-FamR/Hannemann, § 1610 LS 59 (Rechtsprechungsübersicht zum Anspruch auf Ausbildungsunterhalt).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|