OLG Düsseldorf, vom 21.08.1985 - Aktenzeichen 5 UF 42/85
DRsp Nr. 1992/8083
Anwendung der »Differenz-« und der »Anrechnungsmethode« als einander ergänzende Rechenschritte bei der Ermittlung des geschuldeten Unterhalts im Rahmen der Billigkeitskontrolle nach § 1581.