OLG Düsseldorf, vom 23.09.1980 - Aktenzeichen 6 UF 51/80
DRsp Nr. 1994/9366
Eheliche Kinder haben gegen ihre barunterhaltspflichtigen Eltern keinen materiell-rechtlichen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit zur Absicherung künftiger Unterhaltsansprüche (keine analoge Anwendung des § 1585aBGB).