»... Aufgrund gegenüber dem Zeitpunkt des Vergleichsschlusses der Parteien und des klageabweisenden Urteils des AG G. vom 18. 6. 1980 veränderter Umstände kann die Bekl. [gemäß § 323 ZPO] vom Kl. ab Mai 1985 einen höheren nachehel. Unterhalt beanspruchen .. [und zwar ermittelt] auf der Grundlage des Unterhaltsvergleichs der Parteien unter Berücksichtigung der ehelichen Lebensverhältnisse, der Betreuung eines gemeinsamen 11jährigen Kindes durch die Bekl. und deren Einkünfte aus einer Ä zumutbaren Ä Teilzeitbeschäftigung nach der sogenannten Differenzmethode. ...
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|