OLG Düsseldorf, vom 30.01.1985 - Aktenzeichen 5 UF 149/84
DRsp Nr. 1994/9184
Die Betreuung eines Kindes von 1 1/2 Jahren schließt die Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit generell aus, selbst wenn das Kind während der früheren berufsbedingten Abwesenheit der Mutter von der Großmutter betreut worden ist.