OLG Düsseldorf - Beschluß vom 02.09.1996
3 WF 144/96
Normen:
ZPO § 256, § 620 S. 1 Nr. 6, § 620b Abs. 1 S. 1, § 707, § 719, § 769 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 824

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 02.09.1996 (3 WF 144/96) - DRsp Nr. 1997/5466

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 02.09.1996 - Aktenzeichen 3 WF 144/96

DRsp Nr. 1997/5466

Das Rechtsschutzinteresse einer auf negative Feststellung gerichteten Widerklage nach § 256 ZPO ist dann nicht gegeben, wenn die Widerklage über einen mit der Leistungsklage erhobenen Anspruch nicht hinausgeht und der Widerkläger auch sonst nichts mit ihr durchsetzen kann, was anderweitig auf einfachere Weise sowie kostensparender erreicht werden könnte.