OLG Düsseldorf - Beschluß vom 04.01.1984
3 Ws 643/83
Normen:
StGB § 56f Abs. 1 Nr. 1, § 183 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 2, § 176 Abs. 5 Nr. 1 ;
Fundstellen:
NStZ 1984, 263

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 04.01.1984 (3 Ws 643/83) - DRsp Nr. 1996/4442

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 04.01.1984 - Aktenzeichen 3 Ws 643/83

DRsp Nr. 1996/4442

»Im Falle einer Strafaussetzung zur Bewährung nach § 183 Abs. 3 StGB ist bis zum Beginn und während der Dauer einer Heilbehandlung mit weiteren exhibitionistischen Handlungen zu rechnen. Der Umstand, daß es zu solchen Handlungen innerhalb der Bewährungszeit kommt, zeigt nicht ohne weiteres an, daß die der Aussetzung zugrundeliegende Erwartung sich nicht erfüllt hat.«

Normenkette:

StGB § 56f Abs. 1 Nr. 1, § 183 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 2, § 176 Abs. 5 Nr. 1 ;
Fundstellen
NStZ 1984, 263