OLG Düsseldorf - Beschluß vom 06.12.1994 (10 W 8/94) - DRsp Nr. 1995/6624
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 06.12.1994 - Aktenzeichen 10 W 8/94
DRsp Nr. 1995/6624
Es verstößt nach ständiger Rechtsprechung des Senats gegen die Pflicht zu kostensparender Prozeßführung, wenn ein isoliertes Verfahren wegen Zuweisung der Ehewohnung gemäß § 1361bBGB oder wegen Übertragung der elterlichen Sorge gemäß § 1672BGB betrieben wird und dasselbe Antragsziel kostengünstiger durch einstweilige Anordnung nach § 620 Nr. 1 und Nr. 7 ZPO hätte erreicht werden können.
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