OLG Düsseldorf - Beschluß vom 07.04.1993
2 Ss 93/93
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 S. 2; StGB § 170b; StPO § 267 ;
Fundstellen:
NJW 1994, 672
StV 1993, 477

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 07.04.1993 (2 Ss 93/93) - DRsp Nr. 1994/8777

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 07.04.1993 - Aktenzeichen 2 Ss 93/93

DRsp Nr. 1994/8777

1. Wird die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen mit erzielbaren Einkünften begründet, sind dessen berufliche Fähigkeiten, persönlichen Verhältnisse und die sich daraus ergebenden Beschäftigungsmöglichkeiten konkret festzustellen. 2. Wird auf die erweiterte Unterhaltspflicht eines Elternteils gemäß § 1603 Abs. 2 BGB abgestellt, sind Feststellungen zur Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils erforderlich.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2 S. 2; StGB § 170b; StPO § 267 ;
Fundstellen
NJW 1994, 672
StV 1993, 477