OLG Düsseldorf - Beschluß vom 08.01.1997 (3 Wx 575/96) - DRsp Nr. 1998/19378
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 08.01.1997 - Aktenzeichen 3 Wx 575/96
DRsp Nr. 1998/19378
Leitsatz (amtlich):Ein zur Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung berechtigender beachtlicher Inhaltsirrtum liegt nicht vor, wenn der Ausschlagende zutreffend davon ausgegangen ist, es trete die gesetzliche Erbfolge ein, er sich aber über die vom Gesetz nächstberufene Person geirrt hat.