OLG Düsseldorf - Beschluss vom 11.11.2022
3 UF 53/22
Normen:
BGB § 1587;
Vorinstanzen:
AG Duisburg-Hamborn, vom 30.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 27 F 320/20

Umfang der Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten im Rahmen des nachehelichen Unterhalts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2022 - Aktenzeichen 3 UF 53/22

DRsp Nr. 2023/6787

Umfang der Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten im Rahmen des nachehelichen Unterhalts

Daraus, dass die Ehefrau während der Ehe nur halbschichtig gearbeitet hat, kann keine über das Trennungsjahr hinausgehende Begrenzung ihrer Erwerbsobliegenheit hergeleitet werden.

Tenor

I.

Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Duisburg-Hamborn vom 30.03.2022 wird auf die Beschwerde des Antragstellers im Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt dahin abgeändert, dass der Antragsteller unter Antragszurückweisung im Übrigen verpflichtet wird, an die Antragsgegnerin ab dem auf die Rechtskraft der Scheidung folgenden Monat bis zum 31.12.2027 nachehelichen Unterhalt in Höhe monatlicher 975 €, jeweils fällig zum Ersten eines Monats, zu zahlen. Die weitergehende Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz einschließlich derjenigen des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

II.

Beschwerdewert: bis 7.000 €.

Normenkette:

BGB § 1587;

Gründe

I.