OLG Düsseldorf - Beschluß vom 12.02.1998 (25 Wx 88/97) - DRsp Nr. 2000/1416
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12.02.1998 - Aktenzeichen 25 Wx 88/97
DRsp Nr. 2000/1416
»Die Bestellung des Betreuers ist eine vormundschaftsgerichtliche Grundentscheidung im Sinne des § 13a Abs. 2 Satz 1 FGG. Dies gilt auch dann, wenn sich der Beschwerdeführer nicht gegen die Betreuung als solche, sondern nur gegen die Person des Betreuers wendet.«