OLG Düsseldorf - Beschluß vom 19.06.1997
25 Wx 24/97
Normen:
BGB § 1763, § 1764 ; FGG § 56f Abs. 3, § 60 Abs. 1, § 63, § 29 Abs. 2, § 20 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1997, 345
FamRZ 1998, 1196

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 19.06.1997 (25 Wx 24/97) - DRsp Nr. 1998/28

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 19.06.1997 - Aktenzeichen 25 Wx 24/97

DRsp Nr. 1998/28

»1. Im Verfahren der Aufhebung einer Minderjährigenadoption sind neben dem Kind und dem Annehmenden wegen der rechtlichen Möglichkeit des Wiederauflebens des ursprünglichen Verwandtschaftsverhältnisses und der sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten auch die leiblichen Eltern Beteiligte und damit beschwerdeberechtigt. 2. Die Aufhebung des bestehenden Aufnahmeverhältnisses ist nicht durch die Begründung eines neuen bedingt, wenn das Elternverhältnis zur leiblichen Mutter unberührt bleibt.