Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 21.06.2022 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird unter Antragszurückweisung im Übrigen verpflichtet, an die Antragstellerin Kindesunterhalt für das Kind A., geboren am 00.00.2009, wie folgt zu zahlen:
-für die Zeit vom 01.05.2013 bis zum 31.10.2021 in Höhe rückständiger insgesamt 25.904,30 €
- II.
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