OLG Düsseldorf - Beschluß vom 24.06.1997 (25 Wx 88/96) - DRsp Nr. 1998/26
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 24.06.1997 - Aktenzeichen 25 Wx 88/96
DRsp Nr. 1998/26
»Maßgebend ist auch bei einem vermögenden Betreuten als Mindestbetrag die Vergütung, die nach § 1836 Abs. 2 Satz 2 und 3BGB im Einzelfall festzusetzen wäre. Dieser Betrag darf auch nicht unterschritten werden, indem nach § 1836 Abs. 1 Satz 3 BGB ein bestimmter Prozentsatz des Vermögens als angemessene Vergütung des Berufsbetreuers festgesetzt wird.«