OLG Düsseldorf - Beschluß vom 24.09.1993
3 Wx 349/93
Normen:
FGG § 69g Abs. 1, § 67 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BtPrax 1994, 36
FamRZ 1994, 451

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 24.09.1993 (3 Wx 349/93) - DRsp Nr. 1994/8711

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 24.09.1993 - Aktenzeichen 3 Wx 349/93

DRsp Nr. 1994/8711

1. Nahe Angehörige des Betreuten sind auch dann gemäß § 69g Abs. 1 FGG beschwerdeberechtigt, wenn sie mit ihrer Beschwerde nicht die Anordnung der Betreuung an sich sondern nur die Auswahl des Betreuers anfechten. 2. Dem Betreuten ist in einem solchen Verfahren ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn die Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 FGG vorliegen.

Normenkette:

FGG § 69g Abs. 1, § 67 Abs. 1 ;
Fundstellen
BtPrax 1994, 36
FamRZ 1994, 451