Die Parteien streiten über Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach dem am 30.1.1995 verstorbenen Josef Sandmann, Schwiegervater bzw. Großvater der Kläger und Vater der Beklagten, die ihn aufgrund testamentarischer Verfügung allein beerbt hat. Der Erblasser hatte fünf Kinder. Die - gesetzliche - Erbquote der Kläger beträgt daher 1/5.
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