OLG Düsseldorf - Urteil vom 13.03.1998 (3 UF 158/97) - DRsp Nr. 1999/9677
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.1998 - Aktenzeichen 3 UF 158/97
DRsp Nr. 1999/9677
Schließt der anwaltlich vertretene Bereicherungsschuldner mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung wegen überzahltem Unterhalt ab und zahlt er anschließend auf die Forderung, so liegt hierin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis im Sinne von § 781BGB, welches den Bereicherungsschuldner hindert sich nachträglich mit Erfolg auf den Wegfall der Bereicherung § 818 Abs. 3BGB zu berufen.