OLG Düsseldorf - Urteil vom 21.12.1993 (1 UF 162/92) - DRsp Nr. 1994/8681
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.1993 - Aktenzeichen 1 UF 162/92
DRsp Nr. 1994/8681
Abänderungsklage des Unterhaltspflichtigen nach Forderungsübergang auf den Sozialhilfeträge (hier: Abänderung eines Verbundurteils hinsichtlich nachehelichen Unterhalts wegen Krankheit gem. § 1572BGB):
»Der Unterhaltsschuldner darf statt der Unterhaltsgläubigerin das Sozialamt auf Abänderung des Unterhaltstitels verklagen, wenn es ihr Sozialhilfe gewährt, ihren Unterhaltsanspruch auf sich übergeleitet hat und die Unterhaltsgläubigerin nicht in der Lage ist, ihre Rechte allein wahrzunehmen.«