Aus § 1587o BGB folgt nicht, daß der Vertrag nur möglich ist, solange keine Scheidungsabsicht besteht. Ebensowenig unterliegt der Vertrag einer Genehmigung durch das Familiengericht, wenn er im Vorfeld einer beabsichtigten Scheidung geschlossen wird (BGH, FamRZ 1987, 365, oben LSK-FamR/Hülsmann, § 1408 BGB LS 38).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|