Der Kl., ein 23jähriger Student, der nicht im Elternhaus wohnt, nimmt seine (getrennt lebenden) Eltern auf Ausbildungsunterhalt in Anspruch. Der Senat hat die beantragte Prozeßkostenhilfe für die Unterhaltsklage versagt und den Kl. auf seinen Prozeßkostenvorschuß (PKV)-Anspruch gegen seine Eltern verwiesen.
»... Zwar hat der Senat einen PKV-Anspruch eines volljährigen, verheirateten Kindes gegenüber seinen Eltern verneint (vgl. Beschluß v. 8. 10. 1984 Ä 3 WF 49/84), danach aber noch nicht ausdrücklich die Frage entschieden, ob ein Volljähriger, dem seine Eltern Ausbildungsunterhalt schulden, einen Anspruch auf PKV gegen diese hat. ... In Abgrenzung des genannten Senatsbeschlusses.. bejaht der Senat diese Frage.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|