OLG Frankfurt/Main, vom 17.10.1988 - Aktenzeichen 5 UF 303/87
DRsp Nr. 1992/8255
d-e. Kriterien für einen Wegfall des Unterhalts wegen kurzer Ehedauer (Nr. 1 );(e) Wertung einer Dauer von 4 Jahren und 5 Monaten als kurz, wenn die Ehegatten in dieser Zeit wegen einer Suchterkrankung der Ehefrau und wiederholter Krankenhausaufenthalte tatsächlich nur wenige Monate zusammengelebt haben.
Der Senat geht davon aus, daß es dem AntrSt. angesichts kurzer Dauer und besonderer Umstände der Ehe nicht zuzumuten sei, für den Unterhalt der AntrG. noch nach der Scheidung zu sorgen (§ 1579 Nr. 1 BGB).
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