OLG Frankfurt/Main, vom 19.12.1985 - Aktenzeichen 3 UF 358/85
DRsp Nr. 1992/8383
Verfügung eines Ehegatten über einen einzelnen Vermögensgegenstand (hier: Veräußerung eines Grundstücks): maßgebender Zeitpunkt für die erforderliche Kenntnis des Erwerbers von der Eigenschaft als Gesamtvermögensgeschäft (subjektive Theorie).