OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 11.04.1997 (20 W 109/97) - DRsp Nr. 1998/7380
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 11.04.1997 - Aktenzeichen 20 W 109/97
DRsp Nr. 1998/7380
Haben Eltern bei der Geburt ihres Kindes ihr Einverständnis damit erklärt, daß ihre Religionszugehörigkeit im Geburtenbuch eingetragen wird und widerrufen sie ihr Einverständnis später, dann besteht ein Berichtigungsanspruch analog § 47PStG, da der Begriff der Unrichtigkeit nicht zwingend in allen Fällen die ursprüngliche Fehlerhaftigkeit einer Angabe voraussetzt.