OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 13.06.1986 (3 WF 126/86) - DRsp Nr. 1995/2426
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 13.06.1986 - Aktenzeichen 3 WF 126/86
DRsp Nr. 1995/2426
Prozeßkostenhilfe kann nicht gewährt werden, wenn ein Unterhaltsgläubiger bei Gericht ein Gesuch nach dem UN-Abkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland einreicht.