OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 19.11.1998 (6 UF 262/98) - DRsp Nr. 2000/4123
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.11.1998 - Aktenzeichen 6 UF 262/98
DRsp Nr. 2000/4123
1. Wollen sich Eltern mit dem Geld ihres Kindes an zwei geschlossenen Immobilienfonds durch Beitritt in eine KG und eine GmbH und Co KG beteiligen (hier: mit Beträgen von 500.000 DM und 900.000 DM) dann bedürfen sie hierfür nach §§ 1643 Abs. 1, 1822 Abs. 1 Nr. 3BGB der Genehmigung des Familiengerichts.
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