OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 21.03.1995 (2 UF 280/94) - DRsp Nr. 1996/3266
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 21.03.1995 - Aktenzeichen 2 UF 280/94
DRsp Nr. 1996/3266
In Ausnahmefällen ist die bloße Zurückweisung eines konkret gefaßten Antrags auf Einräumung eines Umgangsrechts zulässig, wenn dies für den antragstellenden Elternteil die schonendste Entscheidung ist, da ansonsten das Umgangsrecht ausgeschlossen werden müßte (hier entschieden im Fall eines zu langer Haftstrafe verurteilten Vaters, der seine Tat, einen Totschlag, im Beisein der Kinder begangen hatte)