OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 24.10.1996
20 W 355/96
Normen:
BGB § 1767 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 638
OLGReport-Frankfurt 1997, 84

OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 24.10.1996 (20 W 355/96) - DRsp Nr. 1997/5477

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 24.10.1996 - Aktenzeichen 20 W 355/96

DRsp Nr. 1997/5477

1. Selbst wenn bei der Erwachsenenadoption zu berücksichtigen ist, daß bei Personen im höherem Alter eine weniger enge Familiengemeinschaft besteht, ist auch bei der Adoption eines volljährigen Ausländers der unbestimmte Rechtsbegriff der sittlichen Rechtfertigung nur dann erfüllt, wenn zwischen den erwachsenen Beteiligten ein echtes, dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis nachgebildetes Familienband im Sinne einer dauernden seelisch-geistigen Bindung besteht oder zu erwarten ist. 2. Die dafür sprechenden Umstände müssen die dagegen sprechenden deutlich überwiegen; verbleibende Zweifel gehen zu Lasten der Antragsteller.

Normenkette:

BGB § 1767 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 638
OLGReport-Frankfurt 1997, 84