OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 28.05.1997 (20 W 165/97) - DRsp Nr. 1998/7371
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 28.05.1997 - Aktenzeichen 20 W 165/97
DRsp Nr. 1998/7371
1. Auch wenn die weitere Beschwerde in Grundbuchsachen zur Niederschrift des Rechtspflegers eingelegt werden kann, ist dem Beschwerdeführer im Rahmen der Prozeßkostenhilfe ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn der Verfahrensgegner (hier: in einem Verfahren auf Eintragung eines Amtswiderspruchs) anwaltlich vertreten ist.
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