OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 28.12.1999 (2 WF 286/99) - DRsp Nr. 2000/4097
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.12.1999 - Aktenzeichen 2 WF 286/99
DRsp Nr. 2000/4097
Die Dynamisierung von Unterhaltstiteln über Kindesunterhalt, die aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Kindesunterhaltsgesetzes stammen, ist nach dem insoweit klaren Gesetzeswortlaut, wonach über Art.5 § 3 Abs. 2KindUG § 645ZPO zur Anwendung kommt, nur bis zu 150 Prozent des Regelbetrags möglich, auch wenn ein höherer Betrag tituliert ist.