OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.05.1986
4 UF 251/85
Normen:
BGB § 1361 ;
Fundstellen:
EzFamR BGB § 1361 Nr. 18

OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.05.1986 (4 UF 251/85) - DRsp Nr. 1995/7642

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.05.1986 - Aktenzeichen 4 UF 251/85

DRsp Nr. 1995/7642

1. Die wirtschaftliche Lage eines Selbständigen kann nur dann sicher beurteilt werden, wenn die Geschäftsergebnisse mehrerer Jahre zugrundegelegt werden. Auch wenn regelmäßig auf den Zeitraum von drei Jahren abzustellen ist, kann die Bewertung eines weiteren Jahres in Betracht kommen, wenn dadurch eine besondere Geschäftsentwicklung ansonsten nicht genügend berücksichtigt werden könnte. 2. Es ist zulässig, den Reingewinn eines selbständigen Handwerkers nach den Richtzahlen der Finanzämter aus bestimmten Prozentsätzen des Umsatzes zu ermitteln (hier 11,5 % des Umsatzes als Mittelwert für eine Metzgerei).