Die Kl. ist die Tochter des Bekl. aus dessen geschiedener Ehe. Sie wohnt bei ihrer Mutter; diese erhält für die Kl. Sozialhilfe in Höhe von monatlich DM 335, -- und das Kindergeld für drei gemeinsame Kinder. Der Bekl., wiederverheiratet, erhält aufgrund eines Arbeitsunfalls eine Unfallrente und zusätzlich Sozialhilfe. Der Senat rechnet dem Bekl. ein fiktives Arbeitseinkommen an, da ihm trotz seiner eingeschränkten körperlichen Leistungsfähigkeit eine einfache sitzende Tätigkeit zuzumuten sei, er sich aber um einen derartigen Arbeitsplatz nicht bemüht habe.
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