OLG Hamburg vom 28.04.1983
16 UF 2/83
Normen:
BGB § 1577 ;
Fundstellen:
FamRZ 1984, 59, 61
LSK-FamR/Hülsmann, § 1577 BGB LS 54

OLG Hamburg - 28.04.1983 (16 UF 2/83) - DRsp Nr. 1994/10127

OLG Hamburg, vom 28.04.1983 - Aktenzeichen 16 UF 2/83

DRsp Nr. 1994/10127

Die Verluste aus der Vermietung des von dem Beklagten gekauften Einfamilienhauses können unterhaltsrechtlich ebenso wenig abgesetzt werden wie die Verlustzuweisungen aus der Beteiligung an dem DS-Fonds, weil sich diese Vorgänge auf dem Sektor der Vermögensbildung abspielen.

Normenkette:

BGB § 1577 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung des Beklagten ist nicht begründet. Die Klägerin kann die in dem angefochtenen Urteil zugesprochenen Beträge als nachehelichen Unterhalt verlangen.