OLG Hamburg - Beschluß vom 04.04.1995 (12 WF 44/95) - DRsp Nr. 1996/22960
OLG Hamburg, Beschluß vom 04.04.1995 - Aktenzeichen 12 WF 44/95
DRsp Nr. 1996/22960
Der Abzug einer monatlichen Darlehensrate, welche die Finanzierung eines PKW betrifft ist nicht angemessen i.S.d. § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO, wenn die Person auf die Benutzung des PKW nicht angewiesen ist. In diesem Fall ist es zumutbar, das Fahrzeug zu verkaufen und den Erlös zur Rückführung des Darlehens zu verwenden. Durch den Wegfall der Ratenzahlungspflicht wird die Person in die Lage versetzt, die Prozeßkosten zu zahlen.