OLG Hamburg - Beschluß vom 21.06.1995 (15 UF 215/94) - DRsp Nr. 1997/1446
OLG Hamburg, Beschluß vom 21.06.1995 - Aktenzeichen 15 UF 215/94
DRsp Nr. 1997/1446
Die Zugehörigkeit eines Elternteils zu der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas indiziert keinesfalls dessen fehlende Erziehungsfähigkeit. Es ist vielmehr in jedem Einzelfall eine genaue Abwägung der für die Sorgerechtsentscheidung maßgebenden Kriterien erforderlich, ohne Rücksicht auf die Frage der Religionszugehörigkeit.