OLG Hamburg - Beschluß vom 23.04.1993 (12 WF 45/93) - DRsp Nr. 1994/10023
OLG Hamburg, Beschluß vom 23.04.1993 - Aktenzeichen 12 WF 45/93
DRsp Nr. 1994/10023
Die Ablehnung eines Verweisungsantrags durch Beschluß im Verfahren auf Übertragung der elterlichen Sorge ist eine Zwischenverfügung und deshalb unanfechtbar.